- Teilgewinnabführungsvertrag
- ⇡ Unternehmensvertrag, durch den eine AG sich verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder zum Teil an einen anderen abzuführen (§ 292 I Nr. 2 AktG).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Teilgewinnabführungsvertrag — Die Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz… … Deutsch Wikipedia
Gewinnabführungsvertrag — Mit einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine deutsche Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien gegenüber einem in oder ausländischen Unternehmen in beliebiger Rechtsform, den Gewinn an letzteres Unternehmen abzuführen … Deutsch Wikipedia
Unternehmensvertrag — Unternehmensverträge sind nach der Legaldefinition des § 292 Abs. 1 AktG als Verträge definiert, durch die eine inländische Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (Organgesellschaft) mit einer in oder ausländischen… … Deutsch Wikipedia
Gewinnabführungsvertrag — Ergebnisabführungsvertrag, Ergebnisübernahmevertrag. 1. Begriff: ⇡ Unternehmensvertrag, durch den eine AG oder KGaA sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 I AktG). Der andere Vertragsteil hat jeden… … Lexikon der Economics