Teilgewinnabführungsvertrag

Teilgewinnabführungsvertrag
Unternehmensvertrag, durch den eine AG sich verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder zum Teil an einen anderen abzuführen (§ 292 I Nr. 2 AktG).

Lexikon der Economics. 2013.

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